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Beitragsordnung

Gültig ab dem 01. Januar 2022

§ 1 Grundsatz

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 6 der Satzung.
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur vom Gesamtvorstand des SVH geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Der Gesamtvorstand beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr, sonstige Umlagen und Gebühren.

2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Februar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss des Gesamtvorstandes kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

01 Passives Mitglied € 60,--
02 Jugendliche Aktive bis 25 Jahre € 70,--
03 Erwachsene Aktive € 80,--
04 Familienmitgliedschaft Grundbeitrag € 130,--
05 Pro Aktiven Familienmitglied € 10,--
06 Ehrenmitglieder frei


1. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 04 (z.B. Änderung in Einzelmitgliedschaft bei Kündigung von Familienmitgliedern). Eine Änderung der Beitragsklasse von aktiv zu passiv erfolgt nur per Antrag und Genehmigung des Vorstandes.

2. Aktiv ist, wer am Trainingsbetrieb des SVH teilnimmt.

3. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Badischer Sportbund Nord e.V. (BSB), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom BSB vorgegebenen Beträge.

4. Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich durch Einzugsermächtigung zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

5. Mitglieder, deren Beiträge zurückgebucht werden, müssen den Beitrag zzgl. der Bankgebühren binnen 14 Tage nach Rechnungserhalt auf das Vereinskonto (siehe §5) überweisen. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich € 20 zu zahlen.

6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5 pro Mahnung erhoben.

7. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.09. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

§ 4 Gebühren


Aufnahmegebühr (einmalig) € 25
Schwimmkurs für Nichtmitglieder Grundlagen 1-5 (10x 45min) € 90
Einzelstunde für Nichtmitglieder (45min) € 35
Lizenzgebühr des DSV nach aktueller DSV-Lizenzordnung (jährlich bei Teilnahme an Wettkämpfen, z.Z. €15,- bis AK11, €25,- ab AK12)

1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

2. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagen Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert.

§ 5 Vereinskonto

Kreditinstitut: Sparkasse Heidelberg
IBAN: DE66 6725 0020 0006 2064 33
BIC: SOLADES1HDB
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 6 Kündigung

Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5 der Satzung möglich.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde vom Gesamtvorstand am 24.11.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.