§ 1 Zuständigkeit, Mitgliedschaft
Diese Jugendordnung ist die Grundlage für die Jugendabteilung des Schwimmverein Hockenheim e.V.. Zur Jugendabteilung gehören alle Mitglieder des Schwimmverein Hockenheim e.V. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter. Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbstständig im Rahmen der Satzung des Vereins.
§ 2 Ziele
Die Jugendabteilung des Schwimmverein Hockenheim e.V. gibt den jugendlichen Mitgliedern des Vereins Hilfe bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie fördert die sportliche Betätigung und das soziale Verhalten der Jugendlichen. Sie pflegt den Gemeinschaftssinn innerhalb und außerhalb des Vereins.
§ 3 Aufgaben
Die Aufgaben der Jugendabteilung sind:
- Förderung der Sportart Schwimmen
- Durchführung und Organisation von internen Wettkämpfen
- Planung, Organisation und Durchführung von Freizeiten
- Durchführung von Maßnahmen für nichtorganisierte Jugendliche
- Kontakte zu anderen Jugendorganisationen
§ 4 Organe
Organe der Jugendabteilung sind:
- Der Vereinsjugendausschuss
- Die Vereinsjugendversammlung
§ 5 Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Jugendabteilung des Schwimmverein Hockenheim e.V.. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendabteilung nach §1 ab vollendetem 7. Lebensjahr. Die Aufgaben der Jugendvollversammlung sind :
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit der Jugendabteilung.
- Prüfung und Kontrolle der Arbeit des Jugendausschusses.
- Entlastung und Wahl des Vereinsjugendausschusses.
Die Jugendversammlung tritt alle zwei Jahre zusammen.
Sie wird mindestens zwei Wochen vorher einberufen.
Die Jugendvollversammlung kann jederzeit durch den Jugendleiter einberufen werden.
Auf Antrag eines Fünftels der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung oder eines Beschlusses des Vereinsjugendausschusses muss eine ordentliche Jugendvollversammlung innerhalb von drei Wochen mit einer Ladungspflicht von zehn Tagen stattfinden.
Zur Einberufung genügt eine Veröffentlichung. Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist, unabhängig von der Zahl der erschienenen Stimmberechtigten, beschlussfähig.
Sie wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist.
Die Beschlussunfähigkeit ist vorher festzustellen.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Stimmenübertragungen sind nicht möglich.
§ 6 Vereinsjugendausschuss
Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:
- Jugendleiter/in
- Stellvertreter/in
- Beisitzer/in mit besonderen Aufgaben
- Vertreter des Vereinsvorstandes:
- Der/die Jugendleiter/in vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen.
- Er/Sie ist Vorsitzende/r des Jugendausschusses und aufgrund dieser Funktion stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des Vereins.
- Der Vereinsjugendausschuss wird von der Jugendversammlung auf zwei Jahre gewählt. Mitglieder, welche zwischenzeitlich austreten, können kommissarisch ersetzt werden.
- Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinsarbeit und deren Satzung, der Jugendordnung sowie aufgrund der Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung.
- Der Jugendausschuss ist der Jugendversammlung und dem Vorstand des Vereins rechenschaftspflichtig.
- Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt, oder auf Antrag der Hälfte seiner Mitglieder. Die Sitzung ist vom Vorsitzenden dann innerhalb von zehn Tagen einzuberufen.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
Die Jugendordnung ist ein Teil der Vereinssatzung. Bestimmungen, welche hier nicht aufgeführt sind, sind sinngemäß durch die Vereinssatzung zu übernehmen und geregelt.
§ 9 Gültigkeit, Änderung der Jugendordnung
Diese Jugendordnung ist gültig ab dem 01. Januar 2020. Die Ordnung muss von der Jugendversammlung mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und von der Mitgliederversammlung des Vereins unter gleichen Voraussetzungen bestätigt werden. Dann tritt sie in Kraft. Änderungen sind nur möglich mit einer einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Aufgestellt im November 2019, Hockenheim